Wie erstmals 2022 haben die SoVD-Frauen 2023 den März wieder zum Gleichstellungsmonat ausgerufen. Denn für echte Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern müssen Politik und Gesellschaft noch nachlegen. Frauen sind weiterhin in vielen Bereichen faktisch benachteiligt. Das markieren auch drei Termine: der Equal Care Day am 1., der Equal Pay Day am 7. und der Internationale Frauentag am 8. März.
Frauen bekommen immer noch deutlich weniger Lohn und leisten mehr unbezahlte Arbeit. Sie sind zudem stärker von Armut bedroht, auch im Alter.
„In den letzten Jahrzehnten ist zwar viel passiert, aber es ist noch ein weiter Weg bis zur Gleichstellung von Mann und Frau“, so SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Hier muss dringend mehr passieren, da bleiben wir dran.“
Bundesfrauensprecherin Jutta König ruft alle im SoVD auf, die drei Protesttage im März zu nutzen, um sich für Gleichstellung starkzumachen. Neben anderen Aktionen (die Verbandsmedien werden weiter berichten) ist auch eine SoVD.TV-Folge „Frauen an die Macht!“ geplant, in der es um den Arbeitsmarkt und Führungspositionen geht.
Schlechtere Jobchancen und weniger politische Teilhabe
Vorbereitend tagte am 7. Februar der Frauenpolitische Ausschuss. Die Mitglieder sprachen über Renten- und Arbeitsmarktpolitik, das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ und die Initiative #ParitätJetzt, der der SoVD ebenso angehört. Auch hier geht es um „Macht“, vielmehr Teilhabe – in der Politik. Jutta König fordert zur Wahlrechtsreform: „Das muss in den Gesetzentwurf!“ In Parlamenten müssten so viele Frauen wie Männer vertreten sein.
Ein Seminar „Soziale Medien“ vermittelte praktisch, wie die SoVD-Frauen ihre Forderungen bei Facebook oder Instagram bekannter machen können.
Aktionstage für gleiche Bezahlung und Sorgearbeit
Ein großer Punkt bleibt die Bezahlung. Darum gibt es den bundesweiten Equal Pay Day (EPD), den Tag der Entgeltgleichheit. Er ist immer an dem Tag, bis zu dem Frauen rechnerisch im Durchschnitt über die Jahreswende weiterarbeiten, bis sie den Lohn der Männer vom Vorjahr erreicht haben. Immer noch 18 Prozent „Gender Pay Gap“, geschlechtsspezifische Lohnlücke, sind es laut Statistischem Bundesamt (Destatis). Das sind 66 Tage. So fällt der EPD 2023 auf den 7. März – wie 2022. Die Lücke schließt sich nur langsam, und diesmal hat sich rein gar nichts getan.
Themenschwerpunkt ist die Branche Kunst und Kultur. Hier klafft die Lücke besonders weit.
Der SoVD protestiert wieder beim Equal Pay Day mit und fordert: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit!
Die Geldfrage ist verknüpft mit der Frage, wer sich um Kinder, Haushalt, Angehörigenpflege oder ein Ehrenamt kümmert; was Nachteile bei Job und Rente hat. Wie im Februar berichtet wenden Frauen dafür deutlich mehr Zeit auf. Um in Familie und Gesellschaft so viel unbezahlte Sorgearbeit zu leisten wie Frauen in einem Jahr, bräuchten Männer etwa vier Jahre. Gleiche Aufgabenteilung fordert daher der Equal Care Day am 1. März.
Immer noch 18 Prozent weniger Stundenlohn
Der Gender Pay Gap von jetzt 18 Prozent gilt pro Stunde brutto. Laut Destatis bekamen Frauen in Deutschland 2022 durchschnittlich 20,05 Euro, gegenüber Männern fehlten ihnen 4,31 Euro in der Geldbörse.
Die Ursachen sind nun besser statistisch erfasst. Zu knapp zwei Dritteln liegt es daran, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Branchen, Berufen und Niveaus arbeiten und mehr in Teilzeit. Letzteres tun sie oft unfreiwillig. Sogar die Brückenteilzeit kann zur Falle werden, das Gesetz ab 2019 findet der SoVD nicht zufriedenstellend. Seit Jahren fordert er ein echtes Rückkehrrecht in Vollzeit und flexiblere Arbeitszeitmodelle.
Doch selbst bei vergleichbaren Tätigkeiten und Erwerbsbiografien waren es noch 7 Prozent Lohnabstand – ohne klaren Grund. Das Statistikamt vermutet, Pausen durch Kinder und Pflege wirken negativ auf Karrieren und Stundenlöhne.
Im Osten sind die Unterschiede kleiner als im Westen. Und ein neuer Vergleichswert ist der „Gender Gap Arbeitsmarkt“. Er bezieht die bezahlte Arbeitszeit und Erwerbstätigenquote ein.
UN-Frauenrechtskonvention und Istanbul-Konvention
Deutschland muss auch internationale Abkommen erfüllen. Gegen Diskriminierung gilt über 40 Jahre die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW („Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women“). Seit 2018 gibt es die „CEDAW-Allianz Deutschland“: 32 Organisationen, darunter der SoVD, prüfen die Anwendung bei Legislative, Judikative und Exekutive in Bund, Ländern und Kommunen.
Fünfjähriges Jubiläum hat in Deutschland auch die „Istanbul-Konvention“ des Europarates. 34 Staaten unterzeichneten den Gewaltschutz für Frauen. Dass auch der für gleiche Lebenschancen nötig ist, betont der SoVD oft. Neu seit Februar ist eine bundesweite Meldestelle für frauenfeindliche Anfeindungen und körperliche Angriffe unter: www.antifeminismus-melden.de.
Anlässlich des Gleichstellungsmonats hat der SoVD eine Themenseite eingerichtet