Während der Corona-Pandemie wurde für Patient*innen erstmals die Möglichkeit eingeführt, sich vom Hausarzt für maximal 14 Tage telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese Neuerung sollten helfen, überfüllte Arztpraxen und Ansteckungen im Wartezimmer zu vermeiden.
Ende März dieses Jahres lief die Regelung aus, mit der geplanten Krankenhausreform sollte eine dauerhafte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung verankert werden. Doch nun wird die Regelung wohl schon vor der Verabschiedung der Reform wieder in Kraft gesetzt.
Entscheidung liegt beim G-BA
Das Thema stehe für die Sitzung am 7. Dezember auf der Tagesordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA ist das oberste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Auch der SoVD entsendet Vertreter in den Ausschuss.
Vor allem Hausärzte drängen angesichts der derzeit kursierenden Erkältungswelle auf die Reform, um den Andrang auf die Praxen zu reduzieren.
Mitte November erfasste das Robert Koch-Institut 7,2 Millionen akute Atemwegsinfekte in Deutschland und rechnet mit vielen Krankheitsfällen über den gesamten Winter hinweg.
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