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Gesonderte Auszahlung von Zuschlägen bei Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrentner*innen erhalten ab Juli einen Zuschlag. Dieser wird allerdings getrennt von der regulären Rentenzahlung überwiesen.

Ältere Frau mit Rollator sitzt auf einer Parkbank.
Wer früher Erwerbsminderungsrente bezog und nun reguläre Altersrente erhält kann genauso wie aktuelle Erwerbsminderungsrentner*innen einen Zuschlag erhalten. Foto: bilderstoeckchen / Adobe Stock

Mit der Rentenanpassung im Juli ergeben sich auch für Änderungen für aktuelle und ehemalige Erwerbsminderungsrentner, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.

Für betroffene Beziehende von Erwerbsminderungsrente sowie für frühere Beziehende mit einer Folgerente, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschloss, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird.

Höhe richtet sich nach Beginn des Rentenbezugs

Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Für Rentner*innen mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 4,5 Prozent. Der Aufschlag ist also individuell unterschiedlich und wird auf der Grundlage des Rentenzahlbetrags berechnet.

Zu beachten ist, dass der Zuschlag getrennt von der Rente überwiesen wird. Berechtigte erhalten dazu im Juli einen gesonderten Bescheid.

Getrennte Überweisungen bis November 2025 

Von Juli bis 2024 bis November 2025 gibt es im Monat also zwei Überweisungen von der Rentenversicherung. Der Zuschlag soll dabei immer zur Monatsmitte bei den Empfänger*innen auf dem Konto sein.

Erst ab Dezember 2025 erfolgt die Auszahlung des Zuschlags in einer Summe mit der Rente. Er wird auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.