Infektionsschutz ist in vielen Bereichen Ländersache. Und so nutzen mittlerweile mehrere Bundesländer die juristischen Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes, um die Isolationspflicht aufzuheben oder abzuschwächen.
Isolationspflicht ganz aufgehoben oder verkürzt
In Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen sowie Rheinland-Pfalz gibt es keine Isolationspflicht mehr. Mit Corona Infizierte müssen in der Öffentlichkeit jedoch Abstand halten – und eine Maske tragen, wo das nicht gewährleistet ist.
Nordrhein-Westfalen dagegen hat die Isolationspflicht bei einer Infektion auf fünf Tage verkürzt. Danach kann man das Abkapseln beenden, unabhängig von einem positiven Testergebnis.
Erste Bundesländer ohne Maskenpflicht im ÖPNV
Und auch bei der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr, also Bussen, Bahnen und U-Bahnen, entsteht ein förderaler Flickenteppich. Denn es gilt nicht mehr überall die Maskenpflicht. Bayern und Sachsen-Anhalt haben sie kürzlich aufgehoben, Schleswig-Holstein kündigt an, die Pflicht zum Jahrensende 2022 zu beenden.
Update 11. Januar: Weitere Bundesländer haben das Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr beschlossen. In Sachsen läuft sie am 16. Januar aus, in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern endet sie 2. Februar, Thüringen folgt einen Tag später am 3. Februar.
Weiter vorgeschrieben bleibt die Maske auch in diesen Bundesländern aber in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen.
Maske im ICE weiter Pflicht
Im Fernverkehr gilt die, also beispielsweise in ICEs der Deutschen Bahn muss auch in Ländern ohne Maskenpflicht weiter eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Derzeit gilt diese Regelung bis zum 7. April 2023. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine mögliche frühere Aufhebung in Aussicht gestellt.